|
Magdeburg
|
|
Dienstag, 09. März 2010 um 20:38 Uhr |
|
Von Michael Grunzel
Die hannoversche Landesbischöfin und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKM) Margot Käßmann ist in der Nacht zum 21. Februar 2010 nach dem Überfahren einer roten Ampel von der Polizei gestoppt worden. Weil Frau Käßmann auf die Beamten einen betrunkenen Eindruck machte, wurde eine Alkoholkontrolle angeordnet. Sie ergab eine Alkoholkonzentration von 1,54 Promille, welche gemäß der Rechtslage eine eine absolute Fahruntauglichkeit bedeutet und eine Straftat darstellt. Ein starkes Stück, möchte man meinen, doch die tatsächliche Dimension des Vorfalls liegt nicht in der Trunkenheitsfahrt der Bischöfin. Binnen kürzester Zeit eroberte Käßmann mit ihrer Tat die Titelseiten im deutschen Blätterwald, die Eskapade wurde zur Topmeldung jeder Nachrichtensendung. In diesem Zusammenhang sah sich Frau Käßmann zu der Verkündigung veranlasst, dass sie sich den rechtlichen Konsequenzen stellen werde. Das impliziert, dass es im deutschen Rechtssystem für jemanden mit der Bekanntheit, den Beziehungen und - nicht zuletzt - einem dicken moralischen Überzug plus Heiligenschein auch andere Möglichkeiten gäbe. Beispielsweise die, eine solche Sache einfach unter den Teppich kehren zu lassen. Am Ende hat Frau Käßmann ihre hohen kirchlichen Ämter hingeworfen. Doch niemand ist bislang auf die Idee gekommen, die Berufschristin zu fragen, ob sie wegen ihrer Alkoholfahrt zurückgetreten ist, oder ob sie zurückgetreten ist, weil sie bei ihrer Alkoholfahrt von der Polizei erwischt wurde? Jeder Mensch mit wenigstens zweistelligem IQ wird diese Frage richtig beantworten können. Und so bleibt am Ende für Frau Käßmann nicht nur der Vorwurf der Schnapsfahrt im Luxus-VW, sondern - evangelisch szenetypisch - auch der Verdacht der Heuchelei. |
|
Magdeburg
|
|
Dienstag, 09. März 2010 um 07:52 Uhr |
|
„Magdeburg will höhere Strafen für rassistische Gewalt[1]"
Angesicht des kürzlich Überfalls auf zwei junge Magdeburgerinnen ist dies auch dringend geboten. Doch wie verhält es sich, wenn Straftaten an deutschen Frauen von Ausländern begangen werden?! Gilt hier auch die Forderung von Frau Kolb: „Gerichte sollten nach politisch motivierten Gewalttaten keine Bewährungsstrafen mehr verhängen, sondern die Täter zu Haftstrafen verurteilen.[2]"
Gewalt gegen Deutsche - ein Problem, was in der BRD nicht neu ist
Wer die aktuelle Presse aufmerksam verfolgt, stellt schnell fest, dass derartige Gewaltdelikte gegen Deutsche schnell von den Altparteien bagatellisiert, vielleicht auch als legitim angesehen werden. Anstatt sich für die Betroffenen zu engagieren und kriminelle Ausländer konsequent rückzuführen, hält sich das Establishment bedeckt. Ob auch in diesem Fall Lutz Trümper zu Zivilcourage aufruft und Gutmenschen Lichterketten bilden, bleibt abzuwarten. Die für uns Nationale noch immer nicht erkennbare kulturelle Bereicherung - wie in diesem Fall der 25jährige aus dem westafrikanischen Benin - kann uns sicherlich Herr Abdoul Coulibaly erläutern, der besonders durch seine Qualifikationen auf diesem Gebiet hervorsticht. Auf die von dem Asylbewerber verübte räuberische Erpressung und die mitgeführten Drogen können wir durchaus verzichten.
Hanna R.
[1] Quelle: 05.03.10 http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/7138202.html
[2] Ebd. |
|
Magdeburg
|
|
Donnerstag, 04. Februar 2010 um 15:38 Uhr |
|
Magdeburg (mg2). In Gesellschaftsordnungen moderner Prägung gibt es zwei Möglichkeiten, bestimmte Personengruppen auszugrenzen. Man kann ihnen beispielsweise mit allerlei Gesetzen, Paragraphen, Verordnungen und Anweisungen das Leben verleiden. Etwa mit dem Verbot des Haltens vom Haustieren oder des Autofahren, mit dem Anbringen von kleinen Schildchen an Theater- und Straßenbahntüren, oder an den Rückenlehnen von Parkbänken. Das ist der komplizierte Weg!
Es gibt auch einen wesentlich einfacheren. Man erfindet einfach ein Gesetz, lässt ihm von einem geistig behinderten und alkoholkranken Kenner der römischen Ziffern einen nach einem deutschen Mittelgebirge klingenden Namen geben und diskriminiert mit einem Schlag ein paar Millionen eigentlich überflüssiger Zeitgenossen zur Unterschicht. Der Vorteil liegt auf der Hand: Man spart sich das Drucken der kleinen „Für Diesen und Jenen verboten"-Schildchen, schützt die bessere Gesellschaft im Theater vor den Parias und braucht keine Angst davor zu haben, dass der Sozialabschaum die Straßen verstopft. Und mal ehrlich, wen würde es schon stören, wenn man die sowieso schon gesellschaftlich ausgeschlossenen Parasiten irgendwo konzentriert einlagern würde - vielleicht mal abgesehen von denen, aus denen man mittels legalisierter Zwangsarbeit noch ein wenig Profit herauspressen kann?
So etwas, oder zumindest so etwas ähnliches müssen sich auch die Damen und Herren Künstler des Magdeburger Kabaretts „Die Zwickmühle", (ersatzweise vielleicht auch nur deren mit der Programmheftgestaltung beauftragter Designer) gedacht haben, als sie ihren Spielplan für die Monate März und April 2010 unters Volk brachten. Das dieses Heft insbesondere bei denen, die keinen Hartz IV-Bescheid in der Jacke tragen, lautes Skandalgeschrei provoziert, ist nicht verwunderlich. Zeigt das Titelblatt dieser Veröffentlichung doch den im unverwechselbaren Auschwitz-Layout gestalteten und auch inhaltlich daran angelehnten Vers „HARTZ IV MACHT FREI", während im Vordergrund des Bildes Hessens Ministerpräsident und Hartz-Hetzer Roland Koch in einer an den SS-Rock erinnernden Phantasieuniform paradiert. Gewissermaßen ein Heinrich Himmler für Hartz IV-Empfänger.
|
|
Weiterlesen...
|
|
Magdeburg
|
|
Freitag, 22. Januar 2010 um 14:32 Uhr |
|
Magdeburg (StSp). Als der Magdeburger NPD-Stadtrat Matthias Gärtner im vergangenen Jahr auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung eine Anfrage zur Qualifikation und zum Berufsabschluss des Magdeburger Integrationskoordinators und Ausländerbeauftragten Abdoul Coulibaly stellte, antwortete die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt ausweichend: „Im Zuge der Stellenbesetzung für die o.g. Funktion, [...] erfüllt Herr Coulibaly die Voraussetzungen".
In der Dezembersitzung des Stadtrates thematisierte Gärtner erneut die höchst unbefriedigend beantwortete Anfrage an die Verwaltung. Seine nun persönlich vorgetragene Frage leitet Gärtner mit den Worten „Nicht jeder Beigeordnete ist ja des Lesens mächtig." ein. Jetzt wurde dem NPD-Mann diese Einleitung als eine „grob ungebührliche und respektlose" Äußerung attestiert, die geeignet gewesen sein soll, den Beigeordneten Hans-Werner Brüning (LINKE) in seinem öffentlichen Ansehen herabzusetzen. Es erfolgte eine schriftliche Ermahnung, die zugleich entsprechende Ordnungsmaßnahmen hinsichtlich des Saalverweises und des Entzugs der Aufwandsentschädigung androht, sollte sich Gärtner nach Auffassung des Stadtratsvorstandes nochmals in entsprechender Form äußern.
An dieser Stelle soll das o.g. Schreiben der Stadtratsvorsitzenden Beate Wübbenhorst (SPD) und die darauf erfolgte Antwort des NPD-Parlamentariers der Öffentlichkeit nicht verwehrt bleiben. „Ich gebe beide Schreiben zur Veröffentlichung frei, weil sie meiner Meinung nach einen wesentlichen Anteil am demokratischen Meinungsbildungsprozess der Magdeburger Bürger leisten können", so Gärtner. (Schreiben B. Wübbenhorst an Stadtrat Gärtner hier herunterladen ... Antwort an die Stadtratsvorsitzende hier klicken)
|
|
Weiterlesen...
|
|
Magdeburg
|
|
Dienstag, 19. Januar 2010 um 16:42 Uhr |
|
Magdeburg (mg2). Die Nachricht klingt erst einmal wenig spektakulär! In der Nacht zum 17. Januar 2010 wurden auf dem Magdeburger Westfriedhof von bislang unbekannten Tätern einige Kränze entfernt. Sie wurden - nicht weit von ihrem ursprünglichen Ablageort - in Büschen und hinter Hecken versteckt und konnten von der herbeigerufenen Polizei schnell dorthin zurückgebracht werden, wo sie am Vortag - dem 16. Januar und damit dem 65. Jahrestag der Zerstörung Magdeburgs durch alliierte Terrorflieger - von den selbsternannten Alleininhabern der „Lizenz zum Gedenken" abgelegt worden waren.
Wirklich brisant wird diese Tat, wenn man sie im Kontext mit anderen Ereignisse jüngeren Datums und rund um das Gedenken an die Opfer des 16. Januar 1945 betrachtet. So ließ Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) im Januar 2007 die von Angehörigen des nationalen Lagers am Gedenkort niedergelegten Kränze durch den Stadtordnungsdienst noch während der Trauerfeier entfernen und vernichten. Mehr als nur skuril mutet in diesem Zusammenhang Trümpers Äußerung zum jüngsten „Kränzediebstahl" auf dem Magdeburger Westfriedhof an: „Das habe es in Magdeburg noch nicht gegeben". Eindrucksvoller kann man die Abwesenheit des eigenen Langzeitgedächtnisses wohl kaum öffentlich bekannt machen.
Das Langzeitgedächtnis scheint aber nicht nur beim „Kränzedieb" Trümper gelitten zu haben. So wird beispielsweise versucht, die kollektive Erinnerung der Magdeburgerinnen und Magdeburger massiv zu manipulieren. Über Jahrzehnte hinweg galt die Zahl von 16000 aus dem Luftangriff vom 16. Januar 1945 herrührenden Toten als wissenschaftlich bewiesene und damit unumstößliche Größe. Seit einiger Zeit werden nun in Magdeburg und mit Unterstützung offizieller Stellen sowie selbsternannter und bezahlter „Fachleute" Anstrengungen unternommen, diese Zahl auf 2500 Tote herunter zu rechnen, frei nach dem Motto: „War doch alles nicht so schlimm".
Kurz vor dem diesjährigen 16. Januar kritisierte der Magdeburger NPD-Stadtrat Matthias Gärtner öffentlich diese Praxis und verurteilte den würde- und respektlosen Umgang mit den Opfern des Luftangriffs. Gärtner wies auch auf die seit Jahrzehnten bekannte und selbst in der Internet-Enzyklopädie Wikipedia verzeichnete Zahl von 16000 Toten hin. Nur wenige Stunden nach Gärtners Verlautbarung zu diesem Thema änderten Unbekannte den Eintrag in der Wikipedia.
In Sachen des aktuellen Kränzediebstahls in der Gedenkstätte für die 16000 Opfer des Luftangriffs von 1945 ermittelt inzwischen der Staatsschutz - nach eigenen Bekunden in alle Richtungen. Ob dieser Richtungsangabe Glauben geschenkt werden darf ist jedoch zweifelhaft. Und ob die Tatsache, dass sich national denkenden Deutsche kaum auf das Trümper-Niveau herabbegeben würden, in den Überlegungen der Staatsschützer widerspiegeln, ist es ebenso.
|
|
Weiterlesen...
|
|
|